Der Verfassungsrichter Prof. Herbert Landau sagt anlässlich des Bundeskongresses Anti-Aggressivitätstraining im April 2010 in Aßlar:
"Ich halte das Anti-Aggressivitätstraining für eine wichtige Maßnahme im Umgang mit Gewalttätern und habe mich immer dafür eingesetzt, dass es als Sanktion in der Rechtsprechung Berücksichtigung findet."